Datenschutz Consulting
Spannungsfeld Marketing und Datenschutz
Henry Ford soll einmal gesagt haben: „Fünfzig Prozent meiner Werbeausgaben sind verschwendet. Das Problem ist, ich weiß nicht welche Hälfte.“ Heute stecken wir mitten in der digitalen Transformation des Marketings und bekommen erheblich mehr Daten als bisher über unsere Kunden. Damit können wir deutlich bessere Entscheidungen treffen – wenn wir die Daten richtig interpretieren und nutzen. Dann sind es vielleicht nur noch 15 % Verschwendung.
Der Business Case des Datenschutzes ist ungleich schwieriger zu formulieren. Erst wenn die Daten in falsche Hände geraten und ungewollt mit anderen Quellen kombiniert werden, wird klar, wo man nicht hätte sparen dürfen. Weil die Summe aber abstrakt ist, hat der Gesetzgeber die Strafen auf mindestens 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernumsatzes angehoben.
Unternehmen werden also versuchen, die digitale Transformation nicht zu verschlafen, sondern ihre Kunden besser zu verstehen –– und gleichzeitig den Datenschutz im Auge zu behalten. Hier kommt intelligentes Datenschutz Consulting ins Spiel.
Datenschutz Consulting von DYMATRIX
Als führender Anbieter von Lösungen für das digitale Marketing verstehen wir die Bedürfnisse von Marketingexperten und Unternehmensführung. Spezialisierte Mitarbeiter unseres Hauses haben zudem seit jeher Kunden auch bei der praxisnahen Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Datenschutz unterstützt.
Im Rahmen einer Kooperation mit dem renommierten Rechtsanwalt Frank Stiegler haben wir unser Engagement inzwischen deutlich verstärkt. Primär moderieren wir dabei zwischen den Positionen der Datenschutz- und Marketingabteilung unter Einbeziehung von Best-Practice-Beispielen aus unserem täglichen Business.
Auf Wunsch liefern wir aber auch komplette Datenschutzerklärungen und Einwilligungstexte. Weil wir die technischen Möglichkeiten und die rechtlichen Anforderungen bestens kennen, können wir optimale Vorarbeit leisten. Ob der unternehmenseigene Datenschutzbeauftragte die Dokumente direkt übernimmt oder sie als Basis für eigene Überarbeitungen nutzt, bleibt dabei Entscheidung des Kunden.
Von Moderation zwischen Fachabteilungen bis zu verbindlichem redaktionellem Support bei Einwilligungstexten reicht die Spannweite der Leistungen unseres Datenschutz Consultings. Die Rechtsberatung leistet ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkten im IT- und Datenschutzrecht.
Datenschutz Consulting: EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die ab Mai 2018 angewendete Datenschutzgrundverordnung birgt große Potenziale für die Datenverarbeitung im Bereich Marketing. So erscheinen Zweckänderungen bereits erhobener Daten für die Marketingnutzung oder die Weitergabe solcher Daten im Unternehmensverbund nach aktuellem Sachstand möglich.
In jedem Fall aber steigen die Anforderungen. Exemplarisch seien die Dokumentationspflichten genannt, die bis zur Offenlegung von Algorithmen automatischer Verfahren reichen können.
Was die DSGVO für Sie und Ihr Unternehmen konkret bedeutet, erfahren Sie im Rahmen von In-House-Workshops oder auf unseren Veranstaltungen.
E-Privacy-Verordnung
Die an die DSGVO anknüpfende neue E-Privacy-Verordnung könnte eine explizite Einwilligung auch in pseudonymes Tracking erforderliche machen. Im Gegenzug entfällt möglicherweise der Newsletter-Opt-In bei bestehender Geschäftsbeziehung und Bewerbung ähnlicher Produkte. Handlungsbedarf für alle Werbung treibenden Unternehmen ist hingegen bereits garantiert.
Auch zur E-Privacy-Verordnung beraten wir sie gern und kompetent.
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